top of page

Führung des "Makiko-Treffens"

Mitgliedschaftsbedingungen

Artikel 1 (Name)

Der Name dieser Vereinigung lautet „Makiko no Kai“ (im Folgenden als „diese Vereinigung“ bezeichnet).

Artikel 2 (Zweck)

Der Zweck ist, Makiko Sakurai mit allen zu unterstützen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Mitglieder dieser Vereinbarung zugestimmt haben.

Artikel 3 (Mitglieder)

Sie werden Mitglied, nachdem Sie diesen Bedingungen zugestimmt, das Anmeldeverfahren abgeschlossen und den Eingang des Mitgliedsbeitrags bestätigt haben. Es kann jedoch nach Ermessen des Vereins Fälle geben, in denen eine Mitgliedschaft nicht gestattet ist.

  1. Mitglieder müssen alle folgenden Bedingungen erfüllen.

    1. Es dürfen keine falschen Angaben zu allen Punkten der Registrierungsdaten gemacht werden, die das Mitglied zum Zeitpunkt des Beitritts erklärt.

    2. Verwenden Sie den Mitgliedsstatus oder die Rechte nicht für andere Zwecke als den persönlichen Genuss.

  2. Im Falle einer Änderung der Adresse, Telefonnummer oder anderer registrierter Informationen muss das Mitglied unverzüglich die vorgeschriebenen Änderungsverfahren durchführen. Die Association haftet nicht für Verzögerungen oder Nichtzustellungen von E-Mail-Newslettern oder gesendeten Artikeln, die auf das Versäumnis des Mitglieds zurückzuführen sind, das Mitglied über den vorstehenden Absatz zu informieren.

  3. Mitglieder haben Anspruch auf Mitgliedervorteile. Einzelheiten zu den Mitgliedsvorteilen sind in Artikel 6 beschrieben.

  4. Mitglieder, die vor Inkrafttreten dieser Bedingungen beigetreten sind, können von der Mitgliedschaft zurücktreten, wenn sie dem Inhalt dieser Bedingungen widersprechen.

  5. Die Mitgliedschaftsdauer beträgt ein Jahr ab dem 1. Tag des Monats, der das Datum enthält, an dem der Verband die Mitgliedschaft bestätigt.
    Beispiel) Bei einer Zulassung am 20.02.2022 ist die Gültigkeitsdauer vom 01.02.2022 bis 31.01.2022.

  6. Wenn Sie Ihre Mitgliedschaft fortsetzen möchten, zahlen Sie bitte den jährlichen Mitgliedsbeitrag bis zum Ablaufdatum.

Artikel 4 (Jährlicher Mitgliedsbeitrag)

Jährliche Mitgliedsgebühr für Mitglied A  5.000 Yen
Jährlicher Mitgliedsbeitrag für B-Mitglieder 10.000 Yen
Spende von C-Mitgliedern ab 5.000 Yen pro Einheit (AB-Mitglieder können auch zusätzliche Spenden für mehrere Einheiten leisten)
* Für die Zahlung wird eine Überweisungsgebühr erhoben. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsgebühr von den Mitgliedern selbst getragen wird.

Artikel 5 (Fortsetzung)

Ihre Mitgliedschaft wird mit Zahlung des nächsten jährlichen Mitgliedsbeitrags fortgesetzt.

Artikel 6 (Mitgliedervorteile)

  • Für diejenigen, die erneuert (fortgesetzt) haben, ein Erneuerungsprivileggeschenk

  • Priority-Ticket-Buchung

  • Einladung zu einer gesponserten Vorstellung Ihrer Wahl

  • "Makiko no Kai"-Sonderereignisinformationen
    Solch

Artikel 7 (Pflichten der Mitglieder)

  1. Ändert sich der Inhalt des Mitgliedsantrags, so hat das Mitglied den Antrag beim Verein zu stellen. Der Verband haftet nicht für die Nichtzustellung von Mitteilungen des Verbandes, die aufgrund der unterlassenen Benachrichtigung des Mitglieds gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgen können.

  2. In Bezug auf Sitzplätze für Aufführungen und Veranstaltungen können wir Ihre Anfrage möglicherweise nicht erfüllen. Bitte beachten Sie, dass wir keine Reklamationen zu Sitzplätzen etc. entgegennehmen können.

Artikel 8 (Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen)

Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der Vereinigung vorgenommen, und die Mitglieder werden jedes Mal über solche Ergänzungen und Änderungen informiert.

Artikel 9 (Rücktritt)

  1. Von einem Monat bis zu einem Monat nach Ablauf der Vertragslaufzeit der Mitgliedschaft senden wir Ihnen eine Verlängerungsmitteilung der Gesellschaft zu. Solange das Mitglied den Vertrag nicht verlängert, gilt die Mitgliedschaft als ausgetreten.

  2. Wenn ein Mitglied eine Handlung begeht, die der Mitgliedschaftsvereinbarung oder der Gesellschaft widerspricht. Stellt der Verein fest, dass er dem Mitglied erheblichen Schaden zufügen wird, kann die Qualifikation des Mitglieds ausgesetzt oder widerrufen werden.

  3. Mitgliedsbeiträge werden aus keinem Grund zurückerstattet, wenn das Mitglied von der Mitgliedschaft zurücktritt.

Artikel 10 (Personenbezogene Daten)

Der Verein darf die personenbezogenen Daten des Mitglieds nicht für andere Zwecke als die Erbringung von Dienstleistungen verwenden und sie nicht an Dritte weitergeben oder weitergeben.

Artikel 11 (Aussetzung des Dienstes)

Die vorübergehende Bereitstellung von Dienstleistungen kann aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Brände, Stromausfälle und Änderungen der sozialen Bedingungen unterbrochen werden. In diesem Fall werden wir versuchen, es so schnell wie möglich wiederherzustellen, aber wir haften nicht für dadurch verursachte Schäden.

Artikel 12 (Auflösung der Gesellschaft)

Der Verein wird im Falle von Makiko Sakurais Aktivitäten und Umständen, die dem Verein die Fortsetzung seiner Aktivitäten erschweren, aufgelöst. In diesem Fall erstattet der Verein jedoch nach Kontaktaufnahme mit dem Mitglied den Mitgliedsbeitrag entsprechend der Mitgliedschaftsdauer nach dem auf den Auflösungsmonat folgenden Monat.

©2021-2023 MAKIKO SAKURAI
bottom of page